Aufsuchende, ambulante Unterstützung von Familien in deren Haushalt und Lebensumfeld (Familienhilfe) und Stärkung ihrer Erziehungskompetenz. In den Bezirken Pankow, Mitte, Spandau. Kurzzeitige Hilfen zur Klärung familiärer Instabilitäten (ambulantes Clearing)
Die Hilfe wird vom Jugendamt des Wohnsitzes der Familie bewilligt.
Soziale Gruppenarbeit für Kinder mit sozialen Integrationsproblemen: festes Gruppenangebot an zwei Nachmittagen der Woche und Elternberatung, Kooperation mit Schulen.
Die Hilfe wird vom Jugendamt des Wohnsitzes der Familie bewilligt.
Ambulante, sozialpädagogische Einzelfallhilfen für Jugendliche
Angebote:
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Hilfen zur Erziehung
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Tagesgruppen, in denen Kinder von Montag bis Freitag nach der Schule bis zum frühen Abend gezielt individuell in einer kleinen Gruppe gefördert und betreut werden. Es werden Kinder aufgenommen, die sich in Regelgruppen schlecht integrieren können und deren persönliche und schulische Entwicklung durch mehrfache Faktoren (Familie, Schule, soziales Verhalten)gefährdet ist. Mit den Eltern wird eng zusammen gearbeitet, die Eltern werden in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und gefordert. Die Hilfe wird vom Jugendamt des Wohnsitzes der Familie bewilligt. Angebote: |
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Stationäre Betreuung und Unterbringung von Kindern über Tag und Nacht als kurzzeitige Krisenaufnahme (Clearing) oder Inobhutnahme als Langzeitlebensform anstelle des Elternhauses – in kleinen Wohngruppen (6 Kinder) in verschiedenen Wohnhäusern Die Hilfe wird vom Jugendamt des Wohnsitzes der Sorgeberechtigten bewilligt, bzw. eingeleitet. Angebote: |
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Stationäre Betreuung von Jugendlichen in Form Betreuten Einzelwohnens (zugehende sozialpädagogische Betreuung in vom Träger bereit gestellten kleinen Wohnungen) Die Hilfe wird vom Jugendamt des Wohnsitzes der Sorgeberechtigten bewilligt. Für junge Erwachsene ist in der Regel das Jugendamt zuständig, in dem die Betreute Wohnung des Trägers liegt. Angebote: |
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Beratung von Pflegeeltern bei der Erziehung eines Kindes, das sie in ihrem privaten Haushalt als Pflegekind aufgenommen haben. Die Beratung wird vom Jugendamt, das für das Pflegekind zuständig ist, bewilligt. Angebote: |


