Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben können und die, bzw. deren Eltern, einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, können im eigenen Wohnraum oder ggf. in einer Trägerwohnung eine aufsuchende sozialpädagogische Betreuung erhalten.
Ein*e Sozialpädagoge*in unterstützt sie dabei in der Persönlichkeitsentwicklung, in der Regelung ihres häuslichen Alltags, im Umgang mit Geld und in ihrer Bildungs- und Ausbildungsgestaltung.
Grundlage ist § 35 SGB VIII, Voraussetzung ist ein Erziehungshilfebedarf, den das zuständige Jugendamt, das auch Kostenträger ist, feststellt. Die Hilfe erfolgt auf Basis eines regelmäßig reflektierten Hilfeplanes.
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