Wir unterstützen und beraten Familien in ihrem häuslichen, schulischen und sozialen Umfeld. Verschiedene Schwerpunkte sorgen für eine passende Betreuung in den jeweiligen Lebenssituationen.
Übersicht ambulante Hilfen
Sozialpädagogische Familienhilfe
In der sozialpädagogischen Familienhilfe beraten und unterstützen wir Familien, Kinder und Jugendliche direkt in ihrem häuslichen, schulischen und sozialen Lebenszusammenhang. Mindestens einmal pro Woche kommen die Fachkräfte in das Zuhause der Familien und unterstützen sie in erzieherischen und sozialen Anliegen. (§31 SGB VIII)
Ambulantes Clearing
In sehr zugespitzten familiären Konfliktlagen oder im Fall von (noch) unklaren Bedarfslagen bieten wir das ambulante Clearing an: Hierbei erarbeiten unsere Fachkräfte zusammen mit der Familie ein Hilfekonzept, das bestehende Problematiken benennt und daraus folgende Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt. (§27 SGB VIII)
Betreuungshilfe
Bei der Hilfeform Betreuungshilfe bzw. Erziehungsbeistand liegt der Fokus speziell auf einem Kind oder Jugendlichen innerhalb einer Familie. Wir unterstützen und begleiten die jungen Menschen bei der Bewältigung von schwierigen oder herausfordernden Entwicklungsabschnitten wie z.B. der schulischen Perspektive, der Ausbildungsfindung, einer altersangemessenen Erschließung des Sozialraumes oder der Entwicklung von Lebensperspektiven. Dabei wird auch das soziale Umfeld mit einbezogen, insbesondere die Familie. (§30 SGB VIII)
Intensive sozialpädagogische Familienhilfe
Das Angebot der intensiven sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben können und die einen erhöhten und zeitlich variierenden Betreuungsbedarf haben. Sie erhalten eine aufsuchende sozialpädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum oder ggf. in einer Trägerwohnung. Wir unterstützen sie u.a. in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in der Alltagsregelung, dem Umgang mit Geld und der (Aus-)Bildungsgestaltung. (§35 SGB VIII)
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang ist eine Hilfe, um den Kontakt und die Beziehung zwischen einem Kind und einer wichtigen Bezugsperson (zum Beispiel einem Elternteil) zu fördern. Diese Unterstützung wird benötigt, wenn das Kind aus verschiedenen Gründen nicht mehr mit dieser Person zusammenlebt und vor möglichen negativen Einflüssen oder Verhaltensweisen ihrerseits geschützt werden muss. In solchen Fällen wird der begleitete Umgang von einem Familiengericht oder dem Jugendamt angeordnet. Er findet an neutralen Orten statt und wird von sozialpädagogischen Fachkräften begleitet. casablanca bietet begleiteten Umgang an verschiedenen Standorten und in unterschiedlichen Räumlichkeiten an. (§18 SGB VIII)