Betreuungshilfe
Bild: JAS e.V. / Projekt "Hingucker"In der Betreuungshilfe, auch Erziehungsbeistand genannt, geht es darum, Kinder oder Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsherausforderungen zu unterstützen und zu begleiten und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Dabei soll das soziale Umfeld, besonders natürlich die Familie, mit einbezogen werden.
Die Betreuungshilfe (§30 SGB VIII) ist ein Angebot für Familien, die Bedarf und Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung in ihrem häuslichen Alltag und Lebensumfeld haben. Die Hilfe wird durch das für die Familie zuständige Jugendamt eingesetzt.
Familienhelfer*innen oder Betreuungshelfer*innen beraten und unterstützen Familien und Kinder/Jugendliche aufsuchend in ihrem häuslichen, schulischen, sozialen Lebenszusammenhang. Die ambulanten Fachkräfte arbeiten auf der Basis von Hilfeplänen mit den Familien zusammen.
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