Sozialpädagogische Familienhilfe
In der Familienhilfe (§31 SGB VIII) beraten und unterstützen die Fachkräfte Familien, Kinder und Jugendliche aufsuchend in ihrem häuslichen, schulischen und sozialen Lebenszusammenhang.
Die Angebote richten sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die Bedarf und Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII in ihrem Alltag und Lebensumfeld haben. Kostenträger ist das Jugendamt.
Ziel der Hilfe ist es, unabhängig von der Problematik der Familie, eine gute und kooperative Arbeitsbeziehung mit den Menschen herzustellen, damit gemeinsam ein lösungsorientierter Prozess beginnen kann. Dabei steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.
Die Fachkräfte suchen die Familien ein- bis mehrmals pro Woche in ihrem häuslichen Umfeld auf, sie unterstützen in erzieherischen und sozialen Fragen sowie bei Problemen. Zudem leisten unsere Mitarbeiter*innen Hilfe in zugespitzten familiären Konfliktlagen (Clearing / Kurzzeithilfen).
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