Intensives Familientraining "familien-stärken"
familien-stärken ist ein intensives Training für Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und die diese mit Unterstützung verbessern wollen. Die Verantwortung für die Kinder bleibt dabei die ganze Zeit bei den Eltern.
Das Training dauert ca. 1 Jahr und richtet sich an Familien, die in ihrem häuslichen Umfeld nicht die notwendigen Veränderungen erreichen, damit sich ihre Kinder gesund und altersgerecht entwickeln können, die aber eine positive Bindung zueinander und Ressourcen haben, sowie den Willen äußern und zeigen, weiter zusammen leben zu wollen.
familien-stärken gliedert sich in drei Phasen:
- Planungsphase (Dauer: i.d.R. 2 - 6 Wochen)
- Intensivphase (Dauer: i.d.R. 6 Monate)
- Stabilisierungsphase (Dauer: i.d.R. 4 - 8 Wochen)
Die Phasen
Die Planungsphase erfolgt in dem Haushalt der Familie (ambulant).
In der Planungsphase lernt die Familie die Familientrainer*in (m/w) kennen, Informationen zur Familie und zum Angebot werden besprochen, Ziele für die Zusammenarbeit formuliert und der Einzug in die Familienwohnung der Einrichtung geplant.
In der Intensivphase wohnt die Familie in einer Familienwohnung. Nun beginnt das praktische und aktive Training. Die Familie erstellt mit den Familientrainer*innen einen Wochenplan, in dem der Alltag der Familie strukturiert wird. Es finden regelmäßig Eltern-, Familien und Gruppenfamiliengespräche statt, die Familie bekommt Anleitung in der hauswirtschaftlichen Versorgung und Freizeitgestaltung. Vom Bedarf abhängig können Elternbildungskurse und Familienspielgruppen besucht werden.
In der Stabilisierungsphase bereiten sich die Familien emotional und praktisch mit den Fachkräften auf die Rückkehr in die eigene Wohnung vor. Nach der Rückkehr wird das Erlernte in den Herkunftswohnungen eingeübt und übertragen.
Bei Interesse können sich Familien und / oder Mitarbeiter*innen des Jugendamtes an das Panke-Haus oder die Jugendhilfestation Pankow wenden. Hier erfolgt dann ein unverbindliches Informationsgespräch. Die Bewilligung und die Finanzierung erfolgt durch das zuständige Jugendamt auf der Basis eines Trägervertrages.
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